Allgemeine Geschäftsbedingungen Moovers Mobility Lovers
Handelsname: Moovers Mobility Lovers.
1. VERTRAGSGEGENSTAND, DOKUMENTATION, VERPFLICHTUNGEN UND VERBOTE
Gegenstand dieses Vertrages ist die Nutzung des Fahrzeugs ohne Fahrer für die ausdrücklich vereinbarte Dienstleistung. Für die Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten besonderen und allgemeinen Bedingungen, die von beiden Vertragsparteien unterzeichnet wurden.
Unione Motion liefert das im entsprechenden, vom Mieter unterzeichneten Vertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeugen und Zubehör sowie in gutem allgemeinem äußerem Zustand und Sauberkeit, und der Kunde erklärt, dass er das beschriebene Fahrzeug entgegennimmt, nachdem er sich zuvor von der Funktionstüchtigkeit und dem allgemeinen Zustand überzeugt hat, und dass er die besonderen Bedingungen akzeptiert und an sie gebunden ist, wobei er sich verpflichtet, es am Tag des Ablaufs dieses Vertrags fahrbereit oder abgeschleppt an den Firmensitz zurückzugeben.
Sie liegt in der Verantwortung des Mieters:
– Geben Sie das Fahrzeug zu dem im Vertrag festgelegten Termin zurück, andernfalls wird das Fahrzeug nach Ablauf von 24 Stunden ab dem Tag, an dem es hätte übergeben werden sollen, bei den zuständigen Behörden als Straftatbestand der Unterschlagung in straf- und zivilrechtlicher Hinsicht angezeigt.
– Das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es geliefert wurde, mit allen Bestandteilen, Werkzeugen, Unterlagen, Schlüsseln usw., ohne dass in irgendeiner Weise ein äußeres oder inneres Element des Fahrzeugs manipuliert wird.
– Die volle Haftung für den Wert des gemieteten Fahrzeugs und für die am Fahrzeug verursachten Sachschäden sowie die volle Haftung bei Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs.
– Fahren unter negativem Einfluss von körperlichen Zuständen, die auf den Konsum von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln zurückzuführen sind, sowie von Müdigkeit oder schwächenden Krankheiten und/oder Medikamenten, die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen.
– für alle zivil- und strafrechtlichen oder sonstigen Verbindlichkeiten, die sich aus der Tätigkeit ergeben, haften:
* Nutzung des geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Leasingvertrags.
* Verlassen des Fahrzeugs oder Missbrauch des Fahrzeugs.
* Nicht in das gemietete Fahrzeug mehr Menschen als erlaubt zu transportieren, sowie jede Art von Waren oder Unterlagen, Utensilien, Materialien, Gegenstände oder alles, was das Gesetz verbietet zu transportieren, zu verwenden, etc. und in strikter Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen über Gewicht, Höhe, Menge, Volumen und Art der Ladung, wobei auf eigene Gefahr und Kosten alle Verbindlichkeiten aus der Verletzung dieses Abschnitts sowohl zivil-und strafrechtliche, staatliche oder jeglicher Art.
* Jederzeit und überall die geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie alle gesetzlichen Bestimmungen über Verkehr, Transport und Verkehrssicherheit zu beachten. Der Mieter zahlt in vollem Umfang alle Bußgelder oder Strafen jeglicher Art, die dem Vermieter für Handlungen auferlegt werden, die während der Dauer des Mietverhältnisses begangen wurden. Im Falle der Entfernung und/oder Stilllegung des Fahrzeugs, sei es durch einen Abschleppdienst, einen Gerichtsbeschluss oder eine polizeiliche Anordnung, muss der Mieter alle Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs sowie die Tage, an denen das Fahrzeug stillgelegt ist, bezahlen.
Dies ist streng verboten:
– Verwendung des gemieteten Fahrzeugs als Mittel oder Instrument zur Begehung von Straftaten, Unterstützung von Straftätern oder Transport oder Beherbergung von Gegenständen, die aus Straftaten stammen.
– Überlassung, Vermietung, Untervermietung des Fahrzeugs an einen Dritten.
– Nutzung des gemieteten Fahrzeugs zum Zweck der Fahrschulung.
– Verwendung einer anderen als der erlaubten Kraftstoffsorte im Mietfahrzeug.
– Erlauben, dass das Fahrzeug von Personen gefahren wird, die nicht ausdrücklich im Vertrag zugelassen sind.
– Das Fahrzeug außerhalb des spanischen Staatsgebiets zu fahren, es sei denn, der Vermieter hat dies ausdrücklich und schriftlich nach vorheriger Mitteilung durch den Mieter genehmigt.
– Einsteigen, Beladen und/oder Führen des Fahrzeugs bei jeder Art von See- und/oder Schienentransport.
– Das Fahrzeug zu benutzen, um andere Fahrzeuge zu schieben oder abzuschleppen, oder an Rennen, Wettbewerben oder Wettkämpfen/Herausforderungen jeglicher Art teilzunehmen.
– Fahren auf unbefestigten Straßen oder Straßen, die für den Verkehr von Fahrzeugen der Personenklasse nicht geeignet sind.
– Nehmen Sie an Rennen teil oder fahren Sie das Fahrzeug auf jeder Art von Strecke.
-Verwendung des Fahrzeugs für gewerbliche/berufliche Zwecke und/oder Warentransport/Kurierdienst usw.
– Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist verboten und wird mit einer Strafe von 100 € geahndet.
Der Kunde muss im Besitz eines Original-Führerscheins sein, der noch mindestens ein Jahr gültig ist, und der Mieter oder einer der im Vertrag ausdrücklich zum Führen des Fahrzeugs ermächtigten Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein, wobei sich die Leasinggesellschaft das Recht vorbehält, diese Personen in keinem Fall einzustellen.
Für die Abholung des Fahrzeugs sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Reservierung Nr.
- DNI/Reisepass
- Gültiger Führerschein für alle im Vertrag genannten Fahrer. Der Kunde muss den internationalen Führerschein vorlegen:
- Wenn Ihr Führerschein nicht aus der EU oder dem Vereinigten Königreich stammt und nicht in der Liste der DGT-Konventionen aufgeführt ist.
- Wenn Ihr Führerschein in einem anderen als dem lateinischen Alphabet geschrieben ist.
- Gültiger Führerschein für alle im Vertrag genannten Fahrer. Der Kunde muss den internationalen Führerschein vorlegen:
- Die Flugnummer und/oder die Bordkarte werden zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht innerhalb von 59 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit abgeholt hat, KANN die Buchung OHNE VORANKÜNDIGUNG storniert werden.
*Die Flugnummer und/oder Bordkarte wird vor Vertragsabschluss angefordert. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Flug am selben Tag und zur selben Uhrzeit wie am Tag der Abholung ankommen müssen und dass Sie eine gültige Flugnummer auf dem Buchungsformular angeben müssen. Im Falle von Zweifeln oder Unstimmigkeiten werden wir auch den Rückflug überprüfen. Die Bordkarte wird am Schalter angefordert. Wenn der Kunde nicht über diese Informationen verfügt, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug nicht bereitzustellen.
Alle eingereichten Unterlagen müssen im Originalformat vorliegen oder direkt aus der digitalen Anwendung der jeweiligen Einrichtung stammen. Fotografien, Fotokopien oder Ähnliches werden unter keinen Umständen akzeptiert.
Wenn der Vertragsinhaber und alle im Vertrag aufgeführten Fahrer die oben beschriebenen Unterlagen nicht vorlegen, ist eine Auslieferung des Fahrzeugs nicht möglich.
2. TARIFE UND KONZESSIONEN
Bei Unione Motion haben wir diese beiden Tarife im Angebot:
Grundtarif.
Dieser Preis beinhaltet:
- Grunddeckung mit Selbstbeteiligung, obligatorische Kaution von bis zu 2.000 € je nach Fahrzeugkategorie.
- Politik der Gleichberechtigung bei Kraftstoffen.
- Kostenlose Stornierung (bis zu 24 Stunden vor Auslieferung des Fahrzeugs).
- Kilometerleistung von 160 km/Tag. Die maximale Kilometerleistung beträgt 3.000 km pro Vertrag. Im Falle einer Überschreitung der vertraglich festgelegten Kilometerzahl wird dem Kunden ein Betrag von 0,25 € pro überschrittenem Kilometer in Rechnung gestellt.
Wir werden die Selbstbeteiligung bei der Abholung des Fahrzeugs auf der Kreditkarte des Kunden sperren. Wenn sich das Fahrzeug bei der Rückgabe in demselben Zustand befindet, in dem es dem Kunden übergeben wurde, erstatten wir die Selbstbeteiligung. Sollte das Fahrzeug bei der Rückgabe während der Vertragslaufzeit beschädigt werden, wird der Betrag der Beschädigung von der Selbstbeteiligung abgezogen.
Unione Motion ist nicht verantwortlich für etwaige Gebühren, die von der Bank des Kunden für die Rückgabe des Überschusses erhoben werden.
Falls keine Schadensersatz- oder Strafzahlungen zu leisten sind, gibt Unione Motion den überschüssigen Betrag so schnell wie möglich frei und haftet nicht für die Zeit, die die Bank des Kunden für die Rückzahlung dieses Betrags benötigt.
Die genaue Kaution, die für jede Anmietung gilt, ist auf der Rückseite mit „Kaution“ angegeben, und die Beträge für jede Fahrzeuggruppe sind wie folgt:
Gruppe A, AA, B, BA: Überschreitung von 1.000€.
Gruppe C, CA, SC, SCA, D, DA, F und FA: Selbstbeteiligung von 1.250€.
Gruppe CP, SP, GP, SG, SGA, FX, G, GA, H, HA und HX: Überschreitung von 2.000€.
Die Kaution wird nur durch Sperrung oder Verrechnung mit einer VISA- oder MASTERCARD-Kreditkarte akzeptiert, die auf den Namen des Mieters lauten muss.
Falls der als Kaution hinterlegte Betrag die möglichen zusätzlichen Kosten, die durch die Nichteinhaltung einer der Bedingungen und/oder Ausschlüsse der Unfall- und Diebstahlversicherung entstehen können, nicht vollständig deckt, muss der Mieter dem Vermieter den Differenzbetrag zahlen und ermächtigt den Vermieter, die in Punkt 4.1 genannten Nachforderungen zu stellen.
Infinity-Tarif.
Unser Infinity-Tarif besteht aus:
- Vollkasko ohne Selbstbeteiligung und ohne Kaution. Dieser Versicherungsschutz umfasst:
- Grunddeckung“ + Vollkasko (ohne Selbstbeteiligung).
- Schäden an der Karosserie.
- Der Bass dröhnt.
- Zerbrechen von Glas.
- Beschädigung von Rädern und Felgen.
- Beschädigung von Rückspiegeln.
- Vollkasko ohne Selbstbeteiligung und ohne Kaution. Dieser Versicherungsschutz umfasst:
- Politik des gleichen Kraftstoffs.
- Möglichkeit der Zahlung per Debitkarte (Ausnahme: Gruppen CP, GP, SP, FX und HX)
- 24/7 Pannenhilfe
- Kostenloser zusätzlicher Treiber
- Unbegrenzte Kilometerzahl (außer CP, GP, SP, FX und HX Gruppen)
- Kostenlose Stornierung.
- Für die Gruppen CP, GP, SP, FX und HX bleibt die Obergrenze von 160 km/Tag bis zu einem Maximum von 3000 km pro Vertrag bestehen. Wird die Kilometerzahl pro Vertrag überschritten, werden dem Kunden 0,25 € pro überschrittenem Kilometer in Rechnung gestellt.
- Fälle, die als Fahrlässigkeit angesehen werden, werden unter keinen Umständen abgedeckt, und der Vertrag wird einseitig und unverzüglich aufgelöst.
Die Öffnungszeiten des Büros sind von 7:00 bis 23:00 Uhr.
Buchungen werden nur während der Öffnungszeiten des Büros entgegengenommen.
Im Falle einer Flugverspätung wird vom Kunden erwartet, dass er bis 1:00 Uhr wartet, sofern er die Flugnummer angibt. In diesem Fall werden Ihnen 40 € für diesen Service in Rechnung gestellt. Bei einer Flugverspätung über 1:00 Uhr hinaus kann die Buchung bis 12:00 Uhr am nächsten Morgen aktiv bleiben, sofern das ursprüngliche Rückreisedatum und die Uhrzeit nicht geändert werden.
Für Fahrer im Alter von 21 bis 24 Jahren wird ein Zuschlag von 8 €/Tag erhoben. Maximal 80 € pro Anmietung.
Das Höchstalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 80 Jahre.
Für zusätzliche Fahrer wird ein Zuschlag von 8 €/Tag pro Anmietung und Fahrer erhoben. Maximal 80 € pro Anmietung. Es werden maximal 3 zusätzliche Fahrer akzeptiert.
3. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Fahrzeug ist an dem Ort, zu dem Datum und zu der Uhrzeit zurückzugeben, die im Vertrag festgelegt sind, und zwar in demselben Zustand, in dem es vom Vermieter geliefert wurde, mit allen Dokumenten, Schlüsseln, Werkzeugen und Zubehör. Jede Abweichung von den vereinbarten Rückgabebedingungen kann zu zusätzlichen Kosten für den Mieter führen. Wird das Fahrzeug übermäßig verschmutzt zurückgegeben, so dass es nicht ordnungsgemäß inspiziert werden kann oder mehr als 30 Minuten für die Reinigung benötigt, wird eine Sonderreinigung durchgeführt, für die eine Gebühr von 100 € erhoben wird.
Die Dauer des Mietvertrags darf in keinem Fall 25 Tage überschreiten.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages durch den Mieter hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung der nicht genutzten Tage.
Es gibt eine Höflichkeitsspanne von 59 Minuten Verspätung bei der Rückgabe des Fahrzeugs in Bezug auf die vereinbarte Zeit, so dass, wenn das Fahrzeug außerhalb dieser Spanne zurückgegeben wird, wird der Mieter einen zusätzlichen Betrag von 25 € zusätzlich zu der vollen Zahlung des Tagessatzes für die zusätzlichen Tage zu zahlen. Der endgültige Betrag für diesen Grund hängt vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs ab.
Nach Ablauf des ursprünglichen Vertragsdatums und der ursprünglichen Vertragszeit besteht keine Möglichkeit der Vertragsverlängerung. Bei Verdacht auf Veruntreuung des Fahrzeugs und wenn der Kunde keine zuverlässigen Beweise für höhere Gewalt vorlegt, kann Unione Motion das Protokoll über die Nichtrückgabe aktivieren, indem sie sich 59 Minuten nach Vertragsende bei den zuständigen Behörden meldet. Alle mit dem Rückgabeverweigerungsprotokoll verbundenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Für den Fall, dass der Mieter die Mietdauer verlängern möchte, muss er den Vermieter mindestens 24 Stunden vor dem Enddatum und der Endzeit des Vertrages informieren, das Fahrzeug muss vor der Verlängerung inspiziert werden, Unione Motion behält sich das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu vermieten, wenn irgendeine Anforderung für die Nutzung des Fahrzeugs nicht erfüllt ist, eine der Anforderungen kann eine Flugnummer und eine Bordkarte auf den Namen des Kunden sein. Der Kunde muss dann einen neuen Vertrag für die verlängerten Tage unterschreiben und sofort einen neuen Betrag für die Deckung dieses neuen Dienstes zahlen, der Vermieter garantiert nicht, dass diese Verlängerung durchgeführt werden kann.
Sollte das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag festgelegten Ort, Datum und Uhrzeit zurückgegeben werden, ist Unione Motion berechtigt, den Betrag für die zusätzlichen Tage der Verspätung in Rechnung zu stellen, zusätzlich zur Zahlung von 25 € als Strafe für den verursachten wirtschaftlichen Schaden sowie für alle Kosten, die durch die Rückführung und/oder Wiederbeschaffung des Fahrzeugs entstehen. Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug an den Terminals des Abflughafens oder an einem anderen Ort als dem ursprünglichen Abholort oder an einem von Unione Motion ausdrücklich genehmigten Ort zurückzugeben.
Im Falle des Abstellens des Fahrzeugs außerhalb des vertraglich vereinbarten Ortes ist Unione Motion berechtigt, 200 € in Rechnung zu stellen, zuzüglich der Kosten für die Wiederbeschaffung des Fahrzeugs.
Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist der Vermieter berechtigt, das Rückgabeprotokoll zu aktivieren und das Fahrzeug ohne vorherige Ankündigung zu übernehmen oder es gerichtlich einzufordern.
Der Kunde ermächtigt Unione Motion, das gemietete Fahrzeug bei Bedarf mit Hilfe eines GPS-Ortungssystems zu verfolgen.
Für den Fall, dass der Kunde das Fahrzeug außerhalb der Geschäftszeiten, d.h. von Montag bis Sonntag von 23:00 bis 07:00 Uhr, zurückgeben muss, kann er es auf dem Parkplatz von AquaCar Parking in der Ctra. de Torrellano al Aeropuerto, Km 1, 03320 Torrellano, Alicante, abstellen, wobei er bei der Übergabe des Fahrzeugs eine Gebühr von 25 € für dieses Konzept entrichtet. Dieser Service ist nur für Infinity-Tarifverträge verfügbar.
4. MIETPREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN.
4.1 Mietkosten
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Unione Motion nach Beendigung der Fahrzeuganmietung ohne seine ausdrückliche Genehmigung die folgenden Posten mittels elektronischer Zahlungssysteme oder anderer Inkassosysteme in Rechnung stellen darf:
- Extra-Reinigungsgebühr“ für Kosten, die durch eine zusätzliche Reinigung aufgrund des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe entstehen. Darüber hinaus gelten Flecken auf den Polstern, auch solche, die durch Salpeter und übermäßige Spuren von Sand, Tierhaaren, Tabakgeruch oder anderen Stoffen verursacht wurden, als schlechter Zustand des Fahrzeugs, und es wird ein Aufschlag von maximal 100 € erhoben.
- Kosten, die durch den Verlust von Dokumenten und Fahrzeugschlüsseln und/oder die Übersendung des Fahrzeugschlüsselsatzes an das entsprechende Büro verursacht werden, bei Verlust, Bruch, Wassereinbruch, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel an ein anderes Büro als das, an dem das Fahrzeug tatsächlich zurückgegeben wird, oder jede andere Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, lahmgelegt wird. Siehe die Kosten in der Tabelle der Schäden, die auf unserer Website verfügbar ist.
- Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen, wenn dies notwendig ist, mit Ausnahme von mechanischen Ursachen, die auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder durch den Missbrauch des Fahrzeugs durch den Mieter entstanden sind.
- Die Gesamtheit der Kosten, die sich aus dem Verlust, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Felgen, der Karosserie, der Verkleidung, der Reifen (einschließlich Reifenpannen und Reifenplatzern), des Werkzeugs, der Fenster und des Glases, der Spiegel, der Kupplung, des Zubehörs und der Innenausstattung des Fahrzeugs ergeben, sowie die Probleme, die sich aus einem Fehler bei der Art des getankten Kraftstoffs ergeben. Siehe die Kosten in der Tabelle der Schäden auf unserer Website.
- Die Kosten für Schäden am Unterboden einschließlich der unteren Kotflügel/Schürzen in ihrer Gesamtheit.
- Mautgebühren, Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten für Verkehrsverstöße oder Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen (einschließlich Staugebühren oder Gebühren für Straßenverkehrsbeschränkungen, sofern vorhanden), die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrags entstanden sind und die von Unione Motion bezahlt wurden.
- Im Falle einer Strafe oder eines Bußgeldes und sofern der Mieter nicht den Infinity-Tarif oder Super Cover abgeschlossen hat, akzeptiert der Mieter ausdrücklich eine Gebühr von 35 € für Verwaltungs- und Portokosten.
- Die Kosten für die vollständige Reparatur der Schäden, die am Fahrzeug bei einem Unfall verursacht werden, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
- Das Fahrzeug wurde nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen benutzt.
- Jede Panne oder jeder Unfall, die/der durch Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht wird, geht zu Lasten des Vermieters, der alle damit verbundenen Kosten, von der Abholung des Fahrzeugs (Abschleppdienst) bis zur Reparatur des Fahrzeugs sowie die Tage, an denen das Fahrzeug außer Betrieb ist, trägt.
- Wenn der Unfallbericht – entweder in Form einer „Freundlichen Unfallerklärung“ – DAA – oder eines „Schadensberichts“ – nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgefüllt und an Unione Motion gesandt wurde oder wenn er nicht der Realität der eingetretenen Ereignisse entspricht.
- Der Schaden ist die Folge eines Unfalls, der darauf zurückzuführen ist, dass der Mieter die Höhe des Fahrzeugs, sowohl des Dachs als auch der Seite, nicht richtig eingeschätzt hat.
- Die entsprechende zusätzliche Deckung wurde nicht in Anspruch genommen (siehe Punkt 5.3.).
- Das Fahrzeug wurde von einer nicht ausdrücklich im Vertrag zugelassenen Person gefahren.
Der Betrag, der dem Mieter für Schäden am Fahrzeug in Rechnung gestellt wird, wird unter Berücksichtigung der von den qualifizierten Mitarbeitern von Unione Motion durchgeführten Bewertung gemäß der auf der Website verfügbaren und bei der Fahrzeugabholung erhältlichen Preisliste berechnet, deren Existenz und Beträge dem Mieter bekannt sind und mit denen er sich einverstanden erklärt.
Im Falle eines Totalschadens des Fahrzeugs oder einer Beschädigung des Fahrzeugs, die mehr als 25 % des Wertes nach den aktuellen AEAT-Tabellen beträgt, wird die Bewertung von einem externen Sachverständigenbüro von Unione Motion durchgeführt.
Dies alles gilt unbeschadet einer späteren Abrechnung und Anpassung nach Einholung eines Reparaturkostenvoranschlags einer Werkstatt oder eines Gutachtens eines externen Sachverständigenbüros von Unione Motion. Der Mieter ist berechtigt, die Reparatur des Fahrzeugs sowie die Dauer der Reparatur selbst oder durch eine von ihm beauftragte Person zu erfahren und zu überprüfen.
Unione Motion behält sich außerdem das Recht vor, dem Mieter eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, der durch den Stillstand des Fahrzeugs infolge des erlittenen Schadens entstanden ist (Stillstand). Diese Entschädigung wird auf der Grundlage der von einem externen Sachverständigen von Unione Motion ermittelten Anzahl von Tagen berechnet, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, oder nach Durchführung der Reparatur, indem ein Tag für jeweils acht von der Werkstatt investierte Arbeitsstunden berechnet wird und der vertraglich vereinbarte Tagessatz für die Beschäftigung als Grundlage für die Quantifizierung verwendet wird.
4.2 Zahlungsmodalitäten
Aus Sicherheitsgründen werden nur VISA- oder MASTERCARD-Kreditkarten als Zahlungsmittel akzeptiert. Die Kreditkarte muss auf den Namen der im Mietvertrag genannten Person lauten.
Ausnahmsweise wird die Zahlung per Debitkarte nur bei Verträgen zum Infinity-Tarif oder Super Cover akzeptiert, außer bei unseren Premium-Modellen (Gruppen CP, GP, SP, FX und HX), für die in jedem Fall eine Kreditkarte erforderlich ist.
Wir akzeptieren keine American Express. Wir akzeptieren keine Barzahlungen oder Zahlungen per Smartphone.
Die Zahlung der Fahrzeugmiete und der verschiedenen zusätzlichen Konzepte erfolgt in der vom Mieter gewählten Währung, wobei Mehrwährungsgeschäfte akzeptiert werden, vorbehaltlich der Bedingungen der Bank, die die Zahlung oder das Inkasso verwaltet, je nach Wahl des Kunden.
5. VERSICHERUNG UND DECKUNG
Die Abrechnung der Verträge umfasst die Zahlung der obligatorischen Kfz- und Haftpflichtversicherung. Diese Deckungen werden von dem Versicherer garantiert und übernommen, bei dem der Vermieter die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, und der Mieter und die zugelassenen Fahrer sind durch die Unterzeichnung dieses Vertrags im Rahmen dieser Police versichert.
Ehegatten, Verwandte in aufsteigender und absteigender Linie sowie Geschwister oder Verwandte des Mieters oder der zugelassenen Fahrer sowie deren Lebenspartner oder Personen, die mit ihnen in einem Geschäfts-, Arbeits- oder Abhängigkeitsverhältnis stehen, gelten nicht als Dritte im Sinne der Versicherung.
5.1 Unfallschutz:
Befreit den Mieter (mit Ausnahme der Selbstbeteiligung, der Stillstands- und der Unfallmanagementgebühr) von der finanziellen und zivilrechtlichen Haftung für Schäden am Fahrzeug.
Ausdrückliche Ausnahmen vom Unfallschutz:
- Schäden am Fahrzeug, die bei einem fremdverschuldeten Unfall entstehen, sind nicht versichert, wenn der Mieter nicht innerhalb von höchstens 48 Stunden nach dem Unfall einen ordnungsgemäß ausgefüllten Unfallbericht oder Angaben zur Identifizierung der schuldigen Person vorlegt.
- Schäden, die durch Witterungseinflüsse (Wasser, Schnee, Hagel, Wind usw.) verursacht werden, sind nicht abgedeckt.
- Schäden am Fahrzeug sind nicht gedeckt, wenn das Fahrzeug nicht gemäß den in der ersten Klausel über die Nutzung des Fahrzeugs genannten Bedingungen genutzt wird.
- Schäden am Fahrzeug sind nicht gedeckt, wenn das Datum der Übergabe oder Rückgabe des Fahrzeugs abgelaufen ist, ohne dass der Mieter eine Verlängerung des Dienstes unterzeichnet hat.
- Schäden, Verlust oder Diebstahl von persönlichem Eigentum des Mieters oder von Gegenständen im Fahrzeug sind nicht versichert.
- Schäden, Reparaturen oder der Ersatz von Felgen und/oder Reifen aufgrund von Reifenpannen oder -stößen, die dies erforderlich machen, sind nicht versichert.
- Schäden an Karosserie, Aufbau, Unterboden, Unterboden, einschließlich der unteren Kotflügel, sind nicht abgedeckt.
- Schäden an Glas und Fenstern, Rückspiegeln, Motor und Kupplung sind nicht eingeschlossen.
- Die Kosten für die Pannenhilfe bei einem Unfall sind nicht enthalten.
- Kosten, die durch das Betanken mit falschem Kraftstoff entstehen, sind nicht enthalten.
- Kosten, die durch den Verlust oder das Abbrechen des Fahrzeugschlüssels entstehen, sind nicht enthalten. Auch nicht für den Ersatz oder die Zusendung von Nachschlüsseln.
- Falls das Fahrzeug aus irgendeinem Grund stillgelegt wird, ist der Ersatz des Fahrzeugs vor Ort nicht inbegriffen. Der Mieter muss mit eigenen Mitteln zum Ursprungsbüro reisen.
5.2 Versicherungsschutz bei Diebstahl oder Brand:
- Diebstahl oder Brand des Fahrzeugs sind in jedem Fall nicht eingeschlossen, unabhängig von der Ursache oder der abgeschlossenen Versicherung.
- Der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung des Schlüssels ist in keinem Fall abgedeckt.
- Persönliche Gegenstände, die sich im Inneren des Fahrzeugs befinden, sind in keinem Fall versichert.
5.3 Versicherungszusatz und Verzicht auf Selbstbeteiligung:
Der Mieter kann auf die Zahlung der Selbstbeteiligung von bis zu 2.000 €, der Unfallbearbeitungsgebühr und anderer Ausschlüsse der normalen Versicherung verzichten, indem er wahlweise den Sonderzuschlag des Super Cover- oder Infinity-Tarifs abschließt und bezahlt, dessen Abschluss und Höhe ausdrücklich im Vertrag angegeben wird.
Ein solcher Versicherungsschutz kann nach Vertragsbeginn und nach vorheriger Begutachtung des Fahrzeugs durch akkreditiertes Personal erworben werden.
Es muss an Ort und Stelle nachgewiesen werden, dass sich das Fahrzeug in genau demselben Zustand befindet wie bei der Unterzeichnung des ursprünglichen Vertrags.
Wenn eine der zusätzlichen Deckungen nicht im Vertrag enthalten ist, wird davon ausgegangen, dass sie nicht vereinbart wurde, und der Mieter übernimmt ausdrücklich die gesamte Verantwortung für die in diesen allgemeinen Bedingungen ausgeschlossenen Schäden.
Sobald diese Versicherung abgeschlossen ist, kann sie nicht mehr storniert werden, und es werden keine Erstattungen für dieses Konzept gewährt.
6. UNFÄLLE
Der Mieter verpflichtet sich, Unione Motion innerhalb von maximal 48 Stunden über einen Schadensfall zu informieren und Unione Motion alle Meldungen über einen solchen Schadensfall mit dem entsprechenden Unfallbericht oder vollständigen Angaben über den Unfallgegner und eventuelle Zeugen zu übermitteln. Dies gilt auch für Kunden mit Basic Rate, Infinity Rate und Super Cover.
Der Mieter darf die Verantwortung für das Ereignis nicht vorwegnehmen oder anerkennen, muss so viele Informationen wie möglich sammeln und die Behörden benachrichtigen, wenn die andere Partei schuld ist.
Der Mieter darf das Fahrzeug nicht auf der öffentlichen Straße abstellen und muss stets geeignete Maßnahmen zum Schutz des Fahrzeugs ergreifen.
Im Falle eines Unfalls, unabhängig von der Unfallursache, und sofern nicht die Super-Deckung oder der Infinity-Tarif abgeschlossen wurde, stellt der Vermieter dem Mieter eine Gebühr von 45 € für die Abwicklung der Unfallformalitäten in Rechnung.
7. REPARATUREN
Für den Fall einer mechanischen Panne haben die Unione-Motion-Büros für jede Fahrzeugmarke eigene Pannenhilfe-Telefonnummern, die der Mieter anrufen muss, wenn er nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu einer nahegelegenen Vertragswerkstatt der Marke oder zum nächstgelegenen Unione-Motion-Büro zu fahren, um die Panne überprüfen zu lassen, oder zum nächstgelegenen Unione-Motion-Büro.
Wenn das Fahrzeug repariert werden soll, muss der Mieter Unione Motion über die Panne und deren Kosten informieren, bevor er etwas unternimmt, damit die Reparatur in dieser Werkstatt schriftlich genehmigt werden kann, oder der Mieter beschließt, das Fahrzeug in einer vom Vermieter beauftragten Werkstatt reparieren zu lassen.
Die Kosten für genehmigte Reparaturen oder den Ersatz von Flüssigkeiten, die vom Mieter bezahlt wurden, werden vom Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege zurückerstattet, außer bei Reifenpannen, es sei denn, die Panne wurde durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs durch den Mieter verursacht; in diesem Fall muss er diese Kosten zuzüglich der Kosten für Transport, Abschleppen und Abstellen des Fahrzeugs tragen, oder wenn die Reparatur nicht vom Vermieter genehmigt wurde.
8. KRAFTSTOFF UND MEHRKILOMETER
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug mit der richtigen Kraftstoffsorte und dem richtigen Kraftstoffzusatz zu betanken, wobei die Kosten hierfür stets zu Lasten des Mieters gehen. Alle Kosten oder Reparaturen, die durch die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Fahrzeug muss mit mindestens der im Feld „Erwartete Rückgabe“ angegebenen Kraftstoffmenge im Tank zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mieter den fehlenden Kraftstoff zum jeweils gültigen Preis sowie den Betrag von 20 € für den Betankungsservice bezahlen. Letzteres ist bei den Tarifen Super Cover und Infinity ausgeschlossen.
Der Vermieter vermarktet die Kraftstoffpolitik „Same-Equal“, der Mieter akzeptiert ausdrücklich die Kraftstoffpolitik nach dem von ihm gewählten Tarif und kennt sie im Voraus.
Unione Motion ist eine Autovermietung, die ausschließlich für Urlaubszwecke genutzt wird. Kunden, die Anzeichen für eine kommerzielle Nutzung zeigen, z. B. Firmen-E-Mails, Firmentelefon, die auf eine kommerzielle Nutzung hinweisen usw., verstoßen gegen den Vertrag. Wenn das Fahrzeug für kommerzielle Zwecke genutzt wird und/oder die unbegrenzte Kilometerzahl, die Unfallfreiheit und die intensive Nutzung des Fahrzeugs missbraucht werden, ist dies ein Vertragsbruch und wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug nicht zu vermieten und künftige Vermietungen zu verweigern.
9. ZUSÄTZLICHE GEBÜHREN
Die Abrechnung bzw. der endgültige Gesamtbetrag der Miete erfolgt vorbehaltlich der Rückgabe des Fahrzeugs in demselben Zustand, in dem es übergeben wurde, und zum vorgesehenen Datum, zur vorgesehenen Uhrzeit und am vorgesehenen Ort, so dass der Mieter dem Vermieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs alle zusätzlichen Kosten zu zahlen hat, die dem Mieter auf der Grundlage dieser allgemeinen Bedingungen entstehen.
10. DIEBSTAHL, BESCHÄDIGUNG UND VERLUST VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN.
Unione Motion haftet unter keinen Umständen für gestohlene, beschädigte, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
11. KINDERRÜCKHALTESYSTEME.
Unione Motion verfügt über zugelassene Kinderrückhaltevorrichtungen, die den Kunden auf Wunsch gegen Zahlung des Mietpreises zur Verfügung gestellt werden können. Der Einbau der Vorrichtung liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Bei Nichtrückgabe, Verlust oder Diebstahl wird dem Mieter der Betrag von 98,55€ für die als „Booster / Sitzerhöhung“ bezeichneten Vorrichtungen und/oder 89,55€ für die als „Baby Seat“ bezeichneten Vorrichtungen in Rechnung gestellt.
Die Sätze für Kinderrückhaltesysteme sind wie folgt:
Kindersitz:
10,95 €/Tag pro Miete und Sitzplatz.
Maximal 98,55 € pro Miete und Zubehör.
Booster:
9,95 €/Tag pro Miete und Sitzplatz.
Maximal 89,55 € pro Miete und Zubehör.
12. ANNULLIERUNG DES VERTRAGS UND/ODER DER RESERVIERUNG (RECHT AUF NICHTVERMIETUNG)
Unione Motion behält sich das Recht vor, den Vertrag und/oder die Buchung in jedem dieser Fälle fristlos und ohne jegliche Entschädigung vorzeitig zu beenden:
– Wenn der Vertrag nicht bezahlt wird.
– Wenn der Mieter das Fahrzeug unbefugt benutzt.
– Wenn der Mieter gegen einen der in den Mietbedingungen genannten Punkte verstößt.
-Wenn es die Mitarbeiter von Unione Motion für angemessen halten.
13. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Verantwortlich
Unione Motion S.L
CIF: B-45768900
C/ Doctor Fleming, 399 Pg Torrehierro
45600 Talavera de la Reina (Toledo)
email: info@moovers.es
Zweck
Wir verarbeiten die von den Interessenten zur Verfügung gestellten Daten, um die angeforderten Dienstleistungen (Autovermietung) korrekt und professionell zu erbringen, den Versand der angeforderten Informationen zu verwalten und den Interessenten Angebote für verwandte Produkte und Dienstleistungen, die sie interessieren, zu unterbreiten. Wir können mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihnen kommerzielle Mitteilungen per Post und auf elektronischem Wege (SMS, E-Mail, Whatsapp) zusenden.
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden so lange aufbewahrt, wie die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten wird, die betroffene Person nicht ihre Löschung verlangt und/oder für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der letzten Interessenbestätigung.
Um Ihnen auf Ihre Interessen zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können und Ihr Nutzererlebnis zu verbessern, erstellen wir auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen ein „Marketingprofil“. Auf der Grundlage dieses Profils werden keine automatisierten Entscheidungen getroffen.
Legitimation
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die in Ihrem Auftragsbuch enthaltene Anfrage und/oder Ihre Anfrage nach einem Angebot, immer gemäß den dort genannten Bedingungen.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen basiert auf der von Ihnen erbetenen Zustimmung, ohne dass der Widerruf dieser Zustimmung in jedem Fall eine Bedingung für die Ausführung des Vertrags ist.
Sie sind verpflichtet, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, andernfalls können wir die Dienstleistung nicht erbringen.
Adressaten
Es werden keine Daten zu administrativen Zwecken an Dritte weitergegeben, außer an die verwaltende Einheit der UNIONE MOBILITY GROUP, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder die Erbringung notwendiger Dienstleistungen.
Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Übertragbarkeit Ihrer Daten sowie das Recht, die Verarbeitung einzuschränken oder ihr zu widersprechen. Sie haben außerdem das Recht, die erteilte Einwilligung zu widerrufen und sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Quelle
Die erhobenen Daten stammen immer aus persönlichen Gesprächen mit Ihnen und stehen immer im Zusammenhang mit der Erbringung der gewünschten Dienstleistungen. Sie werden mittels dokumentarischer und informatischer Formulare erhoben.
14. GERICHTSBARKEIT UND ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag unterliegt spanischem Recht, und falls der Mieter als Verbraucher oder Nutzer angesehen wird, unterliegt jede Abweichung der Gerichtsbarkeit des Ortes, an dem die Verpflichtung erfüllt wird, wobei der Ort des Beginns der Anmietung zugrunde gelegt wird, und all dies in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zum Thema Verbraucher und Nutzer.
Ungeachtet dessen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 38 des Gesetzes 16/1987 vom 30. Juli über die Regelung des Landverkehrs erklärt Unione Motion ausdrücklich, dass sie sich gegen die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Beauftragung von Fahrzeugvermietungen ergeben, durch die Schiedsstelle für den Verkehr wendet.
15. ZUSATZBESTIMMUNG
Es liegt in der Verantwortung des Mieters, diesen Vertrag sorgfältig durchzulesen; etwaige Zweifel oder Unstimmigkeiten sollten vor der Annahme und/oder Unterzeichnung des Vertrags vermerkt werden.
Bei Nichteinhaltung einer dieser Klauseln haftet der Mieter für alle Schäden, die diese Nichteinhaltung sowohl dem Vermieter als auch Dritten gegenüber verursachen kann.